Grundsätze für Entwicklungs- und Schutzmaßnahmen von Amphibienpopulationen des Offenlandes in der Hannoverschen Moorgeest
Von Uwe Manzke
Im folgenden stelle ich die wesentlichen Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Amphibien des Offenlandes in Grünlandbiotopen der Region Hannover dar. Im Grunde profitieren alle anderen Amphibienarten von der Umsetzung solcher Maßnahmen.

Das Ziel: Erhalt, Stabilisierung und Aufbau sowie eigenständige Wiederbesiedlung
ehemaliger Vorkommensgebiete.
So war es von mir 2004 formuliert und konzeptionell durchdacht gewesen.
Aufgrund der beschriebenen Situation müssen in allen aktuellen Laubfroschgebieten habitatverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden. In erster Linie sind die erhalten gebliebenen Kleingewässer zu sanieren und zu pflegen sowie neue Gewässer anzulegen. Die neuen Gewässer sollten mindestens 500 m² groß sein, einen Uferrandstreifen von ca. 10 m besitzen sowie flach (max. 1,0 - 1,2 m) und besonnt sein. Diese Strukturen ermöglichen den Aufbau größerer Laichgesellschaften und können für den Erhalt und die eigenständige Wiederbesiedlung verwaister Bereiche sorgen.
Das langfristige Ziel ist (sollte sein ...) die Wiederherstellung eines funktionierenden Kleingewässer - Verbundsystems. Das bedeutet, daß die Abstände der Gewässer zueinander nicht größer als 400 - 1.000 m sein sollten. Die Anlage kleinerer Gewässer, auch als sogenannte Trittsteine, ist in weiteren Schritten geplant. Möglich wäre die Anlage von Pferdetränken, in Anlehnung an die ehemals weitverbreiteten Viehtränken, da die private Pferdehaltung (Pensionspferde) in der Region Hannover eine immer stärkere Bedeutung erfährt und in ein Kleingewässer-Management-Programm einbezogen werden sollte.
Können größere Wiesensenken wieder "überflutet" werden, oder entsprechend große Flachgewässer angelegt werden, welche den Aufbau von Rufgruppen mit über 100 rufenden Männchen ermöglichen, können die Abstände zu den nächstgelegenen "Ausbreitungszentren" auch größer sein. Die Pionierart Laubfrosch, ist in der Lage geeignete Bereiche innerhalb eines Radius von ca. 2 - 2,5 km relativ schnell zu finden und erfolgreich zu besiedeln (eigenständig, kein "Hinsetzen"). Die Initialisierung/Etablierung solch großer Rufgruppen ist für den Fortbestand lokaler Laubfroschpopulationen unbedingte Voraussetzung (Metapopulationskonzept).
Wichtige Anforderungen und Schutzmaßnahmen für den Erhalt von Amphibien-Populationen in Grünlandbiotopen:
- konsequenter Schutz aller Kleingewässer
- kein Fischbesatz
- keine Gehölze am Ufer (am Nordufer tolerierbar)
- ca. 10 m breiter Uferrandstreifen mit Grünlandnutzung, kein Einsatz von Düngern und Bioziden
- regulierte (partielle) Beweidung der Uferbereiche im Spätsommer-Herbst, als kostengünstige Pflegemaßnahme
- extensive landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Flächen
- Erhalt und Wiederherstellung der Landlebensräume und Verbundstrukturen, Erhöhung der Strukturvielfalt
- Neuanlage und Sanierung von Kleingewässern (max. Abstand der Gewässer zueinander 1.000 m, besser 400-600 m)
- Pflege von Kleingewässern (z. B. Rückschnitt von Gehölzen, Rohrkolben entfernen)
- Rückbau von Entwässerungsanlagen / Drainagen.
Einige Grundsätze, die bei einer Neuanlage oder auch Erstinstandsetzung von Kleingewässern beachtet werden sollten:
- "Einpassen" in Landschaft
- nicht tiefer als 100-120 cm (gelegentliches sommerliches Trockenfallen, winterliches Durchfrieren, verhindert Etablierung von Fischbeständen)
- Aushub aus der Fläche entfernen (nicht immer möglich, daher Ausnahmen einplanen)
- keine steiluferige und/oder rechtwinklige Gestaltung (Badewanne)
- keine Anlage von Inseln, diese sind untypisch, beschleunigen Verlandungsprozesse und können durch die Entwicklung von Bäumen mit dichter Laubkrone zu einer unerwünschten Beschattung führen
- bei Instandsetzung ist das ursprüngliche Gewässerprofil zu erhalten; mit Ausnahme naturferner Gewässerprofile, hier ist eine Neuanlage vorzuziehen
- flachauslaufende, besonnte Uferzonen, besonders im Norden und Westen
- keine Anpflanzungen im und am Gewässer, es ist die eigenständige Etablierung der ortstypischen Vegetation zu fördern (oft noch Samendepots im Boden)
- Gehölze im Uferbereich sind zu entfernen (Beschattung !)
- eine alleinige Entkrautung ist nicht sinnvoll, hier ist eine Grundräumung vorzunehmen
- aufkommende Rohrkolben- und Schilfbestände sind möglichst früh vollständig zu entfernen, da diese unmittelbar zu einer schnellen Verlandung und Beschattung führen.
Neuanlage und Pflege von Kleingewässern