Frosch, Wasser & Co
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Weitere Tier- und Artengruppen, die ich im Zusammenhang des Lebensraumes Kleingewässer vorstellen möchte

Im Zusammenhang der hier vorgestellten Ausführungen zum Lebensraum Wasser und seiner Anbindung an das Umland möchte ich beispielhaft vor allem folgende Tiergruppen vorstellen. Für einige Arten sind auch kurze Videosequenzen bereitgestellt.

Filmbeiträge

zu den Filmbeiträgen

Mit Ausnahme einiger Reptilienarten ist die Mehrzahl der hier vorgestellten Arten auf aquatische, vor allem limnische sowie wechselfeuchte Lebensräume angewiesen. Amphibien, Libellen und andere benötigen den Lebensraum Wasser zur Fortpflanzung und Entwicklung der Larven, die ausgewachsenen Tiere leben zumeist an Land.

Einige Reptilienarten, wie die Kreuzotter und die Ringelnatter, fressen häufig Amphibien und deren Entwicklungsstadien. Sie sind daher auch auf das Vorhandensein geeigneter Amphibienlaichgewässer mit den dazugehörigen terrestrischen Habitaten angewiesen: "Wasser ist Leben".

Die entsprechenden Lebensräume, Biotoptypen und Habitatkomplexe sind vielfältig und werden zukünftig in lockerer Folge vorgestellt.

Hier geht es zu den Tiergruppen

Zu den Themen oder Tiergruppen gelangt Ihr, indem Ihr mit dem Mauszeiger auf ein Bild oder einen Namen klickt.

Tiergruppen dieser Internetseite

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Amphibien

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Reptilien

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Krebse & Urzeitkrebse

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Egel

 

Internethandbuch Amphibien - FFH Anhang IV - Arten ist nun online
- auch weitere Artengruppen werden aufgeführt

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Bundesamt für Naturschutz stellt nützliche Informationen ins Internet

Hannover, 23.01.2013 -  Es hat ein wenig gedauert, aber nach den Reptilien sind nun auch die Artbeschreibungen der FFH-Anhang IV Arten der Amphibien auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu finden.

Viele Tier- und Pflanzenarten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) kommen in land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Gebieten vor. Um diese Arten bei der Bewirtschaftung in unserer Kulturlandschaft angemessen zu berücksichtigen, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Mit dem Internethandbuch stellt das BfN verständliche Informationen und Empfehlungen für die land-, forst- und fischereiliche Bewirtschaftung von Flächen, auf denen Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie vorkommen, bereit.

Knapp 140 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie leben in Deutschland und sind deshalb nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. "Mit diesem Handbuch sollen Land- und Teichwirte, Winzer und Förster aber auch Naturschutzbehörden und -verbände eine Handreichung für eine verträgliche Bewirtschaftung erhalten, die Rücksicht auf die besonders gefährdeten Arten in der Europäischen Union nimmt." sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel anläßlich der Veröffentlichung der Reptilien-Beiträge im April 2011.

Eine Vielzahl an Praktikern und Experten haben an dem Internethandbuch ehrenamtlich mitgearbeitet (so auch ich; vgl. Kurzvita). Die Steckbriefe enthalten Fotos, Beschreibungen und v. a. Informationen zur konkreten Bewirtschaftung und Pflege ihrer Lebensräume. Desweiteren werden auch beispielhafte Projekte im Internet aufgeführt. Unser Projekt "Ein König sucht sein Reich" ist natürlich dabei!

Seit März 2011 wird die erste Artengruppe, die Reptilien mit den betroffenen 9 Arten vorgestellt. Mittlerweile sind weitere Arten gefolgt, so auch die Amphibien.

Im Rahmen des Umweltforschungsplanes 2008 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Managementempfehlungen für Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie (Internet-Handbuch)" in Auftrag gegeben. Anlass des Vorhabens war die am 18.12.2007 in Kraft getretene "kleine Novelle" des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), durch welche die Vorschriften zum besonderen Artenschutz im BNatSchG geändert wurden.

Für die Umsetzung dieser Artenschutzvorschriften werden fachliche Leitlinien benötigt, die die bisher vorhandenen Managementempfehlungen der in Deutschland vorliegenden Fachkonzepte und konkrete Empfehlungen für den Schutz von Anhang IV-Arten auf Bundesebene zusammenfassen.

Mit diesem Internet-Handbuch soll verhindert werden, dass sich aufgrund der Landnutzung der Erhaltungszustand der lokalen Population der jeweiligen FFH-Anhang IV Art durch die (nicht-artenschutzgerechte) Bewirtschaftung verschlechtert.

Zukünftig sollen noch wichtige Informationen zum rechtlichen Hintergrund und Begriffserläuterungen wie "lokale Population" und "Erhaltungszustand" im Internethandbuch zur Verfügung gestellt werden.

Welche Arten sind betroffen?

Unter den in Niedersachsen lebenden Amphibien, Reptilien, Fischen- und Rundmäulern sowie Weichtieren werden folgende Arten im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt:

    Amphibien

  • Kammmolch Triturus cristatus
  • Geburtshelferkröte Alytes obstetricans
  • Rotbauchunke Bombina bombina
  • Gelbbauchunke Bombina variegata
  • Knoblauchkröte Pelobates fuscus
  • Kreuzkröte Bufo calamita
  • Wechselkröte Bufo viridis
  • Laubfrosch Hyla arborea
  • Moorfrosch Rana arvalis
  • Springfrosch Rana dalmatina
  • Kl. Wasserfrosch Pelophylax (Rana) lessonae

    Reptilien

  • Zauneidechse Lacerta agilis
  • Schlingnatter Coronella austriaca
  • Europäische Sumpfschildkröte Emys orbicularis
    (gilt in Niedersachsen als ausgestorben / verschollen)

    Fische und Rundmäuler

  • Atlantischer Stör Acipenser sturio
    (gilt in Niedersachsen als ausgestorben / verschollen)
  • Nordseeschnäpel Coregonus oxyrhynchus (gilt seit 1940 weltweit als ausgestorben, kam wohl nur in Rhein, Maas, Schelde und Südost-England vor)
    — im Sinne der FFH-Richtlinie werden aber die anadromen Nordsee-Populationen des
  • Schnäpel Coregonus maraene in Anhang IV geführt

    Weichtiere

  • Zierliche Tellerschnecke Anisus vorticulus
  • Gemeine Flußmuschel Unio crassus