Frosch, Wasser & Co
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Kleingewässer:
Pflege und Erhalt von Kleingewässern des niedersächsischen Grünlandes

Von Uwe Manzke

Ich stelle hier einige grundlegende Überlegungen und Ansätze zur Pflege von Grünlandkleingewässern unter dem Gesichtspunkt "Amphibienschutz" anhand einer einfachen Tabelle/Auflsitung vor. Diese Ausführungen gelten nicht nur für Amphibien, es profitieren auch andere Tier- und Pflanzengruppen. Für Ergänzungen und Diskussionen bin ich dankbar.
Zusätzlich biete ich einen PDF zum Download an.

Wichtige Anforderungen/Schutzmaßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung des Laubfrosches (und anderer Tier- und Pflanzenarten der Kleingewässer des Offenlandes)

  • konsequenter Schutz aller Kleingewässer (inklusive staunasser Bereiche, temporär wassergefüllte Wiesensenken u. ä.) - besteht eigentlich bereits durch den Biotopschutz §32, dennoch werden viele Kleingewässer, wassergefüllte Senken etc. immer noch auf- und angefüllt
  • Erhalt und Schutz eines mindestens 10 m breiten Uferrandstreifens mit Grünlandnutzung (max. Wasserstand im Frühjahr beachten), hier kein Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln; eine extensive Beweidung (Rinder, Pferde, ...) kann einer alleinigen Wiesennutzung vorzuziehen sein ("automatische" Pflege der Gewässerränder)
  • regulierte Beweidung auf Teilflächen im Überflutungsbereich der Laichgewässer außerhalb der Laichzeit (gezielte partielle Abzäunung der Uferbereiche), Nutzung als Vieh-/Pferdetränke in Teilbereichen erwünscht, die zugänglichen Bereiche sollten alle 2-3 Jahre (Bedarf !) gewechselt werden
  • extensive landwirtschaftliche Nutzung der unmittelbar angrenzenden Flächen (gilt für Acker- und Grünlandnutzung)
  • Erhalt und Errichtung von "Wanderkorridoren" bzw. terrestrischen Teillebensräumen aus Grünland, Hecken und staudenreichen Wegsäumen zwischen den Gewässern (besonders Brombeersträucher, artenreiche Hochstaudenfluren)
  • Neuanlage bzw. Sanierung von Kleingewässern (Abstand der Gewässer zueinander ca. 500 - 1.000 m)
  • keine alleinige Anhäufung von mehreren bis vielen Kleingewässern geringer Größe auf kleinem Raum/Fläche - hier ist die Anlage eines größeren (flächig, nicht tiefer) Gewässers vorzuziehen (möglichst "sommertrocken", d.h. ab Mitte Juli / August sollte das Gewässer zumindest in trocken-warmen Sommern trockenfallen
  • Pflege von Kleingewässern (z. B. vollständige Auslichtung von Typha-Beständen - auch "Absaufen durch gezielten Rückschnitt unter Wasser", Rückschnitt von Gehölzsukzessionen, inkl. Entfernung der Wurzeln)
  • kein Fischbesatz (natürliche Kleinfischvorkommen können nach Abwägung toleriert werden)
  • Rückbau von Entwässerungsanlagen/Drainagen
  • Erhöhung der Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft (Landlebensräume, Hecken, Saumgesellschaften, Feldgehölze)

Ausführungen zur oben dargestellten Kurzfassung, als PDF zum Download:
"5.3 Grundsätzliche Vorgehensweise bei Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für den Laubfrosch und andere Amphibienarten des Offenlandes (PDF zum Download)"

(aktualisierte Auszüge aus: "Zur Situation des Laubfrosches Hyla arborea in der Region Hannover - Grundlagen für ein Artenhilfskonzept" - Im Auftrage der UNB Region Hannover, 2006; basierend auf den Vorschlägen der FfN (Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN):

PDF zum Download