Frosch, Wasser & Co
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Exoten im Netz © U. Manzke

Beiträge dieser Seite:
Prädatoren von Amphibien: Fische | Gefährdungsursachen von Amphibien am Beispiel des Laubfrosches: standortfremder Fischbesatz | Rechtliches §§ | "Aquarienversuche mit Fischen" | Wohin mit den Fischen ?

 

Prädatoren von Amphibien: Fische

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Exoten im Netz, gefangen in einem Naturschutzgewässer (Kompensationsmaßnahme) bei Burgdorf.

Grundsätzlich gelten alle Fische als Prädatoren von Amphibien und deren Entwicklungsformen (Eier, Larven, Jungtiere, Adulti). Hierbei gibt es Arten, die besonders "räuberisch" sind (auch und insbesondere die sogenannten "Friedfische", wie Goldfisch und Co.), und weniger "gefährliche" für Amphibien. Neben diesen arteigenen Voraussetzungen, spielt allerdings die Größe und Struktur des Gewässers, inklusive Pflanzenwuchs eine große Rolle für eine mögliche Co-Existenz von Amphibien und Fischen. Standortfremder Fischbesatz ist gänzlich abzulehnen.
Am wenigsten gefährdet ist die Erdkröte und deren Entwicklungsformen, die aufgrund ihrer Körpergifte (Bufotoxine) für die meisten Fischarten ungenießbar ist.
Am meisten gefährdet ist wohl der Laubfrosch und dessen Entwicklungsformen, weshalb ich die Problematik "Fische und Amphibien" am Beispiel des Laubfrosches aufzeigen möchte (vgl. auch dort). Damit ihr diese Seite nicht verlassen müßt, habe ich die Beiträge hier nochmals im Original aufgeführt.

Gefährdungsursachen von Amphibien am Beispiel des Laubfrosches: standortfremder Fischbesatz

Von Uwe Manzke

Stopp: Keine Fische aussetzen!

Stopp: Keine Fische aussetzen!

Fischbesatz in Kleingewässern ist im Zusammenhang des Laubfroschschutzes (und Amphibienschutzes), einer Gewässser-Verfüllung gleichzusetzen. Zwar existiert das Gewässer noch, aber in diesem kann, aufgrund der Fische, keine erfolgreiche Amphibien-Reproduktion (mit Ausnahme von Erdkröte, Teich- und Seefrosch) mehr stattfinden.
Übrigens können Laubfrösche Gewässer mit Fischbesatz (vor allem Karpfenartige) erkennen, und meiden diese aktiv (vgl. Biologie des Laubfrosches im Jahresgang.

Standortfremder, künstlicher Fischbesatz in den Kleingewässern, besonders mit karpfenartigen (Karausche Carassius carassius, Giebel/Goldfisch C. auratus gibelio, Karpfen Cyprinus carpio, Plötze Rutilus rutilus, Rotfeder Scardinius erythrophtalmus, Moderlieschen Leucaspius delineatus u.a.), ist daher als Totalausfall eines Gewässers zu werten. In Gewässern mit natürlichen Kleinfischbeständen wie Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), sowie bedingt auch 3- und 9stacheliger Stichling (Gasterosteus aculeatus, Pungitius pungitius) können sich Laubfrösche und andere Amphibien zumeist erfolgreich fortpflanzen. Entscheidend ist die Größe, die Struktur und die Vegetation des Gewässers sowie die Fischdichte.

Auch der gefährdete Bitterling darf von Unbefugten nicht ausgesetzt werden!

Oft vermehren sich die in Zoogeschäften und Gartencentern gekauften Fische, vom Goldfisch bis zum Bitterling, in den privaten Gartenteichen sehr gut. In keinem Fall dürfen diese Nachzuchten von z. B. dem Bitterling in die heimische Natur (Kleingewässer, Teiche, Seen, Fließgewässer) ausgesetzt werden, da die Herkunft der Elterntiere unklar ist. Es kann eine Vermischung mit heimischen (autochthonen) Beständen stattfinden und zu einer Gefährdung der verbliebenen heimischen Kleinfische führen. Im Falle des Bitterlings sind exotische, asiatische Stämme im Handel und es existieren bereits Vorkommen mit diesen fremdländischen Bitterlingen. Auch führt das Aussetzen von Fischen in die Kleingewässer (= Fortpflanzungsstätte = Nester = Kinderstube der Amphibien) zu einer unmittelbaren Gefährdung der Lurche (s.o.).

Desweiteren können durch ausgesetzte Tiere und Pflanzen Krankheiten übertragen werden. So starb beispielsweise der Europäische Flußkrebs Astacus astacus seit der Einführung des Kamberkrebses Orconectes limosus und der einhergehenden Verbreitung der Krebspest (eine aus Nordamerika eingeschleppte Pilzkrankheit) seit 1860 fast überall in Norddeutschland und Mitteleuropa aus.

Goldfische gehören nicht in die freie Landschaft!

Seit 2000 ist durch die zunehmende Haltung und Verkauf von Koi-Karpfen nun auch in Deutschland der "Koi-Herpes-Virus" (KHV) nachgewiesen worden. Hierbei handelt es sich um eine bisher unheilbare Krankheit, die ausschließlich Karpfenfische (Cypriniden, vor allem Speise- und Zierkarpfen) befällt. Die meisten erkrankten Fische sterben innerhalb weniger Tage. Einige Tiere überstehen die Ansteckung und werden gegen den Erreger immun. Diese immunisierten Fische sind gefährliche Vektoren ("Carrier") für diese hochansteckende und zumeist tödlich verlaufende Krankheit. Werden daher infizierte Fische in der freien Landschaft ausgesetzt, gefährden diese neben vielen anderen Tiergruppen auch die heimischen Karpfenfische.

Mehr dazu auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES):

Tiere aus Gartencentern, Zoogeschäften oder auch aus dem Gartenteich gehören nicht in die freie Landschaft!

 

"Aquarienversuche mit Fischen"

Von Uwe Manzke

Ganz und gar abzulehnen sind scheinbar "wissenschaftliche" Versuche mit Laubfroschkaulquappen (oder anderen Amphibienarten) und potenziellen Prädatoren, wie Fischen, unter Aquarienbedingungen. Zum Einen sind die Ergebnisse nicht auf das Freiland zu übertragen und zum Anderen weiß jeder Aquarianer, dass Futterwahlversuche, oder auch nur das "Untersuchen" (hineinbeißen, kauen, schlucken und ausspucken, etc.) lebender und toter Objekte für Fische im Aquarium alltäglich sind. Dies gilt insbesondere für so aufgeweckte (neugierige) und an Allem interessierte Fische, wie zum Beispiel die beiden einheimischen Stichlingsarten.

In diesem Sinne sind die beiden publizierten Kurzbeiträge "BRANDT, T. (2007): Zwergstichlinge töten Laubfroschkaulquappen unter Gefangenschaftsbedingungen. RANA 8." sowie "BRANDT, T. (2013): Spitzschlammschnecken (Lymnea stagnalis) und Moderlieschen (Leucaspius delineatus) als Laich- und Kaulquappenprädatoren. RANA 14." anachronistisch (und dienen eher der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse?).
Die im Versuch benutzten und getöteten Amphibien, Laubfrosch und Wasserfrosch, zählen zu den besonders, respektive streng geschützten Tierarten. Dies ist dem Autor auch bewußt gewesen, weshalb er die Herkunft seiner Laubfroschkaulquappen mit "Gefangenschaftszucht" beziehungsweise "aus einer Haltung stammend" angibt. Auch wenn eine genehmigte Haltung und Zucht vorliegen sollte, liegt hier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die notwendigen Genehmigungen für derlei "Tierversuche" (bewußte Gefahr der Verletzung, Tötung) von und mit Wirbeltieren vor.

Kurzkommentar:
"Der Vorsitzende im Nichtraucherklub, raucht oft die dickste Zigarre".


Wohin mit den Fischen ?

Die Versuche und Bemühungen, die unnötigerweise mit Fischen besetzten Kleingewässer wieder "fischfrei" zu bekommen, sind oft mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Am geeignetsten erscheint eine Elektro-Befischung. Stellenweise können die Kleingewässer auch leergepumpt und abgefischt werden. Zu beachten ist allerdings bei beiden Maßnahmen, dass sich einige Fische im Schlamm verstecken und überdauern können.

Nach einer Abfischung stellt sich die Frage: "Wohin mit den Fischen?" Bei einer Anfrage an Zoos und Artenschutzzentren habe ich drei mögliche Abnehmer gefunden. Alle drei nehmen gerne das ganze Jahr über lebende (z.T. auch tote) Futterfische für fischfressende Vögel an. Denkbar ist auch die Abnahme der Nachzuchten aus den Gartenteichen, bitte nehmen Sie vor der Abgabe Kontakt mit den genannten Ansprechpartnern auf:

 

Prädatoren: Wirbellose