Frosch, Wasser & Co
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Fallbeispiele, mal anders

Von Uwe Manzke

Fallbeispiel 001 Auszeichnung

Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen - in dieser Form noch zeitgemäß?
[Aufnahme: 30.04.2007 (April !) bei Burgdorf, auf der sandigen Geest]

Damals, lang ist´s her ... .
Ich wohnte irgendwo südlich der Weißwurstgrenze, und hatte im Norden zu tun, bei den Heidjern, nicht unweit meiner alten Heimat.

Ich mußte Unterlagen in einem Tiefbauamt einsehen. Zeitlich war ich durch andere Dinge sehr gebunden und hatte nur wenige Zeitfenster. Die Anfahrt dauerte ca. 5-6 Stunden, ich konnte also erst nachmittags dort erscheinen.
"Kein Problem, kommen Sie einfach, wie es Ihnen paßt."
So war es, ich traf erst gegen 15:00 h ein, und das an einem Freitag!
Ich wurde freundlich mit einer Frage empfangen: "Möchten Sie Kaffee oder Tee?". Kuchen war auch vorhanden.
Das hatte ich nicht erwartet. Ich stellte mein bereits vorab geschildertes Anliegen noch einmal in Kurzform mündlich dar. Die drei netten MitarbeiterInnen des Tiefbauamtes nickten, stimmten mir zu und sagten: "Dann haben wir ja das Richtige für Sie herausgesucht."
An einem Schreibtisch sichtete ich die Unterlagen, und hatte auch weitergehende, inhaltliche Fragen. Auch fragte ich, wie lange ich denn dort bleiben "dürfte".
"So lange, wie Sie brauchen. Wir haben uns für Sie Zeit genommen, aber der Herr x wird etwas früher gehen."
Ich benötigte noch ca. drei Stunden, und konnte alle Fragen mit Hilfe des Tiefbauamtes klären. Zwischendurch verabschiedeten sich noch andere Mitarbeiter und gingen in das Wochenende.
(Mensch, dachte ich, hier herrscht ja eine gute Stimmung ... !)
Abschließend fragte ich noch nach zwei Literaturstellen, die in den Unterlagen des Öfteren zitiert wurden. Umgehend wurden diese herausgesucht und für mich kopiert.
Vollauf zufrieden packte ich meine Unterlagen wieder ein, nahm die Kopien dankend entegegen, und konnte es mir beim Abschied nicht verkneifen, eine Frage zu stellen:
"Sagen Sie mal, ich habe den Eindruck, hier herrscht ein sehr gutes Betriebsklima!?"
Die beiden grinsten etwas verlegen, guckten sich an und antworteten dann (nicht ohne Stolz), dass ich nicht der Erste sei, dem dies auffällt. Sie seien bereits zweimal dafür ausgezeichnet worden.
(Und dies zu Recht - dachte ich.)

Bei den von mir gesichteten Unterlagen ging es im Übrigen um die Beregnung landwirtschaftlicher Flächen und sogenannter "Feldberegnungskarten" (Gefahr des frühzeitigen Trockenfallens von Tümpeln) und der Grundwasserneubildung (Wasserspeicher im Boden). Ich habe viel erfahren und einiges dazu gelernt. Unter anderem, dass die Beregnungskontingente (Entnahmemengen) in einem siebenjährigen Turnus vergeben werden, dass es eine Deckelung gibt (maximale Entnahmemenge, die aber flexibel innerhalb dieses Zeitraumes gehandhabt werden kann), und dass die Wasseruhren in Eigenverantwortung der Landwirte abgelesen werden. Eine Überprüfung findet unangemeldet sowie sporadisch statt, und sogar am Wochenende. Leider sind dann die Wasseruhren trotz Beregnung oft abgestellt. Auf Rückfrage bei den Landwirten, ist dann zumeist die typische "Versehens-Ausrede" zu bekommen. Hier ist es dann für eine Behörde oft schwer, einen Vorsatz zu beweisen. Aber im Wiederholungsfall hat dieses Tiefbauamt dann entsprechend reagiert, natürlich auch mit (saftigen) Bußgeldern.

Ich denke gerne an diesen Tag zurück, und wünschte mir, dass doch bitte die Behördenlandschaft in ganz Deutschland dermaßen "kunden- und sachorientiert" arbeiten würden.

Dieses Fallbeispiel ist wahr.